Jeder, der eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück besitzt, muss bis zum 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung bei seinem zuständigen Finanzamt abgeben. Übergangsfristen gibt es dafür nicht. Die gesetzliche Regelung, in welcher Form genau die Grundsteuererklärung abgegeben werden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Allerdings ist seit dem 1. Juli die ELSTER-Schnittstelle geöffnet: Erklärungen können ausschließlich elektronisch übermittelt werden.
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